Pressemitteilung vom 07.08.2012

Datum: 07.08.2012

Kurzbeschreibung: 

Am Arbeitsgericht Pforzheim (6 Kammer; Az. 6 Ca 301/12) ist derzeit die Kündigungsschutzklage eines Zerspanungstechnikers gegen seinen Arbeitgeber (ein metallverarbeitendes Unternehmen) mit Sitz in Illingen anhängig.

Der Kläger wehrt sich gegen eine ihm am 22.06.2012 ausgesprochene fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung. Ihm wird vorgeworfen im Rahmen einer Auseinandersetzung am Arbeitsplatz einem anderen Arbeitnehmer der Beklagten zwei Zähne ausgeschlagen zu haben.

Am 06.08.2012 fand vor dem Arbeitsgericht Pforzheim ein Gütetermin statt. Der Kläger erklärte, dass er den anderen Arbeitnehmer nicht geschlagen habe. Vielmehr habe er lediglich mit dem Zeigefinger mit kurzem Abstand auf dessen Gesicht gezeigt. Daraufhin habe der andere Arbeitnehmer ihm in den Finger gebissen und nicht mehr losgelassen. Beim gewaltsamen Zurückziehen der Hand durch den Kläger, habe der andere Arbeitnehmer zwei (unechte) Schneidezähne verloren. Es laufen Ermittlungsverfahren gegen beide Arbeitnehmer wegen Körperverletzung.

Eine gütliche Einigung konnte nicht erzielt werden. Ein Kammertermin ist - vorbehaltlich etwaiger Verlegungsanträge - bestimmt auf Donnerstag, den 06.12.2012, 12 Uhr, Arbeitsgericht Pforzheim.

            

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