Eilanträge abgewiesen - Ersatzverkehr darf fahren

Datum: 20.04.2016

Der Betriebsrat ist mit seinen Anträgen, der Stadtverkehr Pforzheim GmbH & Co KG (kurz: SVP) bestimmte Maßnahmen rund um den eingerichteten Ersatzverkehr verbieten zu lassen, vollständig unterlegen. Für eine Untersagung der Maßnahmen wäre es zunächst erforderlich gewesen, dass die SVP erhebliche Verstöße gegen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats begangen hätte (sog. Verfügungsanspruch). Der größte Teil der Maßnahmen unterlag schon nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, sondern der unternehmerischen Freiheit der SVP. Allenfalls hinsichtlich der Dienstpläne kam ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Betracht. Hier war die Kammer aber nicht von erheblichen Verstößen überzeugt, so dass sie die Anträge insgesamt zurückgewiesen hat.

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