SVP will bestimmte Streikmaßnahmen künftig verbieten lassen

Datum: 23.05.2016

Das Arbeitsgericht Pforzheim muss zum vierten Mal innerhalb weniger Wochen über eine einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit dem Pforzheimer Busverkehr verhandeln. Die Stadtverkehr Pforzheim GmbH & Co KG (kurz SVP) setzt sich nun gegen Streikmaßnahmen von ver.di zu Wehr. Konkret geht es dabei um die Vorfälle am 12. Mai 2016, als Busfahrer ihre Busse in Haltebuchten parkten und die Arbeit niederlegten. Derartige Streikmaßnahmen will die SVP künftig untersagen lassen. Die SVP argumentiert, hier seien Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und des Strafgesetzbuches verletzt worden. Ver.di verweist dagegen auf das grundgesetzlich geschützte Streikrecht.

Aktenzeichen: 6 Ga 3/16
Termin am Mittwoch, dem 25. Mai 2016, 10:30, Sitzungssaal 3 (Erdgeschoss)
Arbeitsgericht Pforzheim, Simmlerstr. 9, 75172 Pforzheim

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