Mitbestimmungsorgane

Beim Arbeitsgericht Pforzheim ist kein örtlicher Personalrat gebildet.

Beim Arbeitsgericht Pforzheim ist ein Richterrat gewählt. Der Richterrat hat die Aufgabe, die Belange der Richterschaft in den allgemeinen und sozialen Angelegenheiten nach den §§ 23a, 23b LRiStAG zu vertreten.

Die Beauftragte für Chancengleichheit hat die Aufgabe, die Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes zu überwachen. Sie wirkt bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Fragen mit, die die Belange der Beschäftigten betreffen.

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